Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2017 - Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und an
Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern, Überlassungszeiten vor der AÜG-ReformRechtsanwälte Prof. Dr. Tuengerthal, Andorfer, Greulich & Prochaska
1 AÜG – Erlaubnispflicht (1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen
BAG: § 19 Abs. 2 AÜG europarechtswidrig, aber anwendbar
AÜG-Reform: Überlassungshöchstdauer läuft im September ab
Drucksache 19/12700
Höchstüberlassung | Die zeitliche Komponente der Arbeitnehmer-überlassung oder: Wie lange bleibt der Leih-ArbN?
Arbeitnehmerüberlassung: Überprüfung der 18-monatigen Überlassungshöchstdauer im September 2018 notwendig – grosshandel-bw
Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)